Besondere Risiken bei häufigen Kontenbewegungen, sogenanntes „Daytrading“
Die unter Umständen oben ausgewählte Handelsabsicht kann die Möglichkeit beinhalten, Termingeschäfte (Optionen und/oder Futures) unter Nutzung eines Handelssystems durchzuführen, was eine kurzfristige Marktteilnahme in der Form von Tagesgeschäften (Day-Trades) oder Übernachtgeschäften (Over-Night-Trades) beinhaltet. Hierbei kann es dazu kommen, dass innerhalb eines Börsentages mehrfache Käufe und Verkäufe in dem gleichen Markt erfolgen. Ein solches Vorgehen beinhaltet erhebliche Risiken, die Ihnen nochmals zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Bei Tagesgeschäften halten Kunden Marktpositionen oft nur sehr kurzfristig. Bei sog. Day-Trades wird eine eröffnete Position noch am gleichen Tage geschlossen. Hier kann es der Fall sein, dass eine entsprechende Position am gleichen Tag wieder eröffnet wird und mehrmals täglich in diesem Markt gehandelt wird. Bei Over-Night-Trades schliessen Kunden erworbene Positionen bereits am nächsten Tag wieder. Kennzeichen dieser Art von Handelstätigkeit ist damit, dass der Kunde nur kurzzeitig am Markt ist. Day-Trades oder Over-Night-Trades sind dabei grundsätzlich nicht unbedingt weniger risikoreich als Termingeschäfte, der Kunden, die ihre Positionen länger im Markt belassen.
Beinhaltet ein Vorgehen diese Art des kurzfristigen Handels, hat dies eine Vielzahl von Geschäften zur Folge. Bei jedem Geschäft fällt dabei die erhobene Provision an.
Wird eine Vielzahl von Geschäften getätigt – dies ist bei kurzfristigem Handel meist der Fall — folgt daraus eine hohe Kostenbelastung im Verhältnis zum eingesetzten Kapital.
Diese Kostenbelastung kann für den Kunden zur Folge haben, dass sein Kapital durch die anfallenden Provisionen (Handelskommission, Transaktionskosten) aufgezehrt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Markt keine oder nur geringe Kursschwankungen aufweist, so dass bei einer Glattstellung einer Position der erzielte Erlös die Provisionen nicht deckt. Unterlegen Sie Day-Trading-Geschäfte nicht nur mit Eigenkapital, sondern zusätzlich noch mit aufgenommenen Krediten, so beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung der Kredite auch im Falle des Day-Trading unabhängig vom Erfolg Ihrer Day-Trading-Geschäfte besteht.
Bei der Durchführung solcher Geschäfte ist zu beachten, dass Day-Trading zu sofortigen Verlusten führen kann, wenn überraschende Entwicklungen dazu führen, dass der Wert der von Ihnen gekauften Finanzinstrumente taggleich sinkt und Sie zur Vermeidung weiterer Risiken (Over-Night-Risiken) gezwungen sind, den gekauften Wert vor Schluss des Handelstages zu einem Kurs unterhalb des Ankaufspreises zu veräußern. Dieses Risiko erhöht sich, wenn in Werte investiert wird, die innerhalb eines Handelstages hohe Kursschwankungen erwarten lassen. Unter Umständen kann das gesamte, von Ihnen zum Day-Trading eingesetzte Kapital verloren gehen.
Im übrigen konkurrieren Sie bei dem Versuch, mittels Day-Trading Gewinne zu erzielen, mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern. Sie sollten daher in jedem Fall über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken, Wertpapierhandelsstrategien und derivative Finanzinstrumente verfügen.
Bei Termingeschäften besteht darüber hinaus das Risiko, dass Sie noch zusätzliches Kapital oder Sicherheiten beschaffen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn taggleich Verluste eingetreten sind, die über Ihr eingesetztes Kapital bzw. die von Ihnen hinterlegten Sicherheiten hinausgehen.
Der Kunde sollte sich insbesondere dann darüber im Klaren sein, wenn er derartige Geschäfte von einem vom Kunden zu bezahlenden Geschäftsbesorger, also einem Portfolio- bzw. Vermögensverwalter durchführen lässt. Dabei kann es gerade bei kurzfristigem Handel zu einem Interessengegensatz zwischen dem Portfolio- bzw. Vermögensverwalter und dem Kunden kommen. Dies folgt daraus, dass die Vergütung des Portfolio- bzw. Vermögensverwalter umsatzabhängig ist. Die sog. Round-Turn-Provision fällt bei jedem Geschäft an. Der Portfolio- bzw. Vermögensverwalter kann daran ein Interesse haben, möglichst viele Geschäfte zu tätigen, da dann jeweils die Round-Turn-Provision anfällt. Auch unsere Vergütung (vgl. Handelsgebühren) ist von der Anzahl der gehandelten Positionen abhängig, so dass das oben gesagte auch auf uns zutrifft, wenngleich wir keinen Einfluss auf ihre Handelstätigkeit nehmen.
Das Risiko hinsichtlich des Portfolio- bzw. Vermögensverwalter besteht insbesondere dann, wenn Sie Ihrem Portfolio- bzw. Vermögensverwalter bei der Verwaltung Ihrer Anlage freie Hand lassen, ihm freie Ermessensvollmacht erteilen (fremdverwaltetes Konto), da er dann nach Gutdünken handeln kann und Sie nur im Nachhinein die Geschäfte nachvollziehen können.
Ein ähnliches Problem kann bei zu eng gesetzten Stop-Ordern auftauchen, wenn die Position automatisch bei Erreichung einer Preismarke glattgestellt wird, die im normalen Tageshandel fast immer erreicht wird.
Der Kunde sollte daher regelmäßig sein Konto im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Transaktionskosten und eingesetztem Kapital sowie die Art der getätigten Geschäfte überprüfen. Er sollte dabei darauf achten, ob das Ergebnis auf dem Konto im wesentlichen durch Marktergebnisse oder durch das Provisionsaufkommen bestimmt wird.
Werden Ihnen spezielle Räumlichkeiten zur Abwicklung von Day-Trading-Geschäften zur Verfügung gestellt, so kann die räumliche Nähe zu anderen Anlegern in diesen Handelsräumen Ihr Verhalten beeinflussen.



